Verantwortungslose Verwaltung – ewige Baustelle auf der A39
Verantwortungslose Verwaltung – nur das kann der Hintergrund dafür sein, dass auf einer Autobahn seit bald einem Jahr ein ca. einen Kilomter langes Stück (A 39 Braunschweig-Wolfsburg zwischen Cremlingen und Scheppau) nur einseitig befahrbar ist und auf der nicht befahrbaren Seite keinerlei Anstalten festzustellen sind, dass dort die Arbeiten ausgeführt oder auch nur begonnen werden, die wohl notwendig sind.
Es tut sich einfach nichts!
Man kann nur vermuten, dass dort Nacharbeiten notwendig sind und dass sich wer auch immer mit wem auch immer darüber streitet, wer die Kosten zu tragen hat, jedenfalls ist es eine unzumutbare Frechheit, diesen Streckenabschnitt einseitig brach liegen zu lassen und damit täglich Staus, Verzögerungen, Unfallgefahren, Mehrverbrauch, Umweltbelasung etc. sehenden Auges in Kauf zu nehmen.
Die Vorlage der schriftlichen Vollmacht im Strafverfahren als anwaltlicher Kunstfehler
Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Verteidiger im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist ein anwaltlicher Kunstfehler!
Es gibt davon keine denkbare Ausnahme außer im Strafbefehls- oder Rechtsmittelverfahren, wenn es um die Vertretung des abwesenden Mandanten geht, wobei auch in diesen Fällen die Vollmacht, soweit es möglich ist, zu beschränken und so spät wie möglich körperlich zur Akte zu reichen ist.
Ans Herz der Interessierten sei gelegt: Das VollMachtsBlog.
Atommüllager Asse: Decke eingestürzt
Und wieder besteht keine Gefahr! Alles ist gut, wir haben es im Griff, keiner muss sich Sorgen machen. Kann man das wirklich glauben? Newsclick berichtet über den Einsturz einer Decke im Atommüllager Asse bei Braunschweig, ein doch eher unheimliches Szenario nach den Meldungen in den letzten Monaten über dieses Drecksloch.
Ich hoffe, dass man sich nicht mehr auf die Beruhigungsmasche der Politik und Verwaltung verlässt und sämtliche denkbaren verwaltungsrechtlichen Hebel umlegt, um diesem Skandal Herr zu werden.
Besetzungsrüge im Strafprozess – ein Mittel der Verteidigung
Natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen Eilbedürftigkeit gegeben ist (Fahrerlaubnissachen, Haftsachen etc.), bei denen dann auch eine offenbare Fehlbesetzung ungerügt bleiben sollte, um das erhoffte schnelle -hoffentlich gute- Ende eines Verfahrens nicht zu gefährden.
Hauptverhandlung in Strafsachen muss zukünftig aufgezeichnet werden
Heute hat in Hannover eine Versammlung niedersächsischer Strafjuristen zum Themenkomplex: Die Strafjustiz in Niedersachsen, Fairer Prozess bei knappen Ressourcen? stattgefunden.
Ich habe für mich das erwartete und nicht überraschende Ergebnis mitgenommen: Es muss endlich erlaubt und vorgeschrieben werden, die strafgerichtlichen Hauptverhandlungen per Video aufzuzeichnen, damit würde die Notwendigkeit von mehr als der Hälfte aller Anträge wegfallen, die immer nur gestellt werden müssen, weil Gerichte dazu neigen, in den Urteilsgründen Gesagtes zu „vergessen“ oder – warum auch immer – falsch darzustellen.
Und die Argumentation der Richterschaft gegen solche Aufzeichnungen, angeblich würden Zeugen dann nicht mehr so unbefangen sein, ist schlicht Blödsinn. Wenn ein Zeuge befürchten muss, dass in einem Urteil seine Aussage falsch wiedergegeben wird und er deshalb mit einer Verfolgung wegen einer Falschaussage rechnen muss, die er gar nicht gemacht hat, wird er froh und dankbar sein, wenn es Aufzeichnungen seiner Aussage gibt.
In Österreich soll die Erfahrung sehr gut sein, die Anträge, über die die Richter teilweise erbost sind, sollen deutlich zurückgegangen sein.
Strafverteidigung: Welten oder Nuancen zwischen Kampf und Krampf
Dazwischen liegen bei der Strafverteidigung manchmal Welten, manchmal aber auch nur Nuancen. Wenn in dem heute anstehenden Verfahren der Vorsitzende mit seinen Schöffen an dem Strang zieht, den ich mit ihm vorbesprochen habe und ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft mit Weitblick erscheint, wird die Sache ein Selbstläufer.
Wenn das mit den Schöffen klappt, aber der Sachbearbeiter von der Staatsanwaltschaft persönlich erscheint, ein Kampf, und wenn dazu noch Rumpelschöffen ohne Durchblick aber gehobener Eigenwichtigkeit da sind, ein Krampf.
Wird schon gut gehen.
Wenn der Staatsanwalt ins Plaudern kommt, freut sich der Verteidiger
Ein Staatsanwalt teilt einer großen deutschen Tageszeitung schnell mal mit, dass man etwas gefunden habe, das den Beschuldigten belastet. Die große deutsche Tageszeitung nutzt diese Information erwartungsgemäß, um den Beschuldigten öffentlich zu schlachten.
Ich danke dem plaudernden Staatsanwalt, dass er auf diesem Weg sehenden Auges für die nachhaltige Zerstörung der bürgerlichen Existenz des Beschuldigten sorgt, so dass damit ein extrem strafmilderndes Strafzumessungskriterium geschaffen wird, das der Verteidigung sonst nicht zur Verfügung gestanden hätte.
Werde dem Mandanten anraten, als Dank der Staatsanwaltschaft eine Spende für den nächsten Betriebsausflug zukommen zu lassen, solange er noch über geregeltes Einkommen verfügt.
Isabell Werth und das deutsche Unrechtsbewusstsein
Gut, ich habe keine Ahnung von Pferden und noch weniger Ahnung vom Dressursport, so dass meine Einstellung, dass es nur Tierquälerei sein kann, Pferde dazu zu bringen, höchst unnatürlich daherzustöckeln, völlig unerheblich ist.
Bemerkenswert finde ich aber, dass jemand, der sich wegen Dopings des Verdachtes des Betruges an den Konkurenten und dem zahlenden Zuschauer aussetzt, verwundert darüber zeigt, dass man ihn zumindest für eine gewisse Zeit sperren will und schon wieder mit einer Mitgliedschaft in der Nationalmannschaft spekuliert.
Nächster Schock für Isabell Werth: Die fünfmalige Dressur-Olympiasiegerin aus Rheinberg soll neben ihrer sechsmonatigen Sperre durch den Reiter-Weltverband FEI wegen Dopings zusätzlich für ein Jahr aus dem deutschen Kader verbannt werden. Das ist die zentrale Empfehlung der Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die am Dienstag in Warendorf ihren Abschlussbericht vorlegte.
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„Dass es für mich eine Enttäuschung ist, ein Jahr nicht im Kader zu sein, ist klar, der Verband hat da so seinen ganz eigenen Stil“, sagte Werth, reagierte aber relativ gefasst: „Ich gehe davon aus, dass ich im kommenden Jahr wieder Turniere reiten kann, auch wenn ich für die Nationalmannschaft gesperrt bin. Was mit der WM wird, muss man sehen.“
Quelle: rp-online
Und wenn sie noch so gut sein mag: Bei einer solch unkritischen Einstellung zum eigenen Tun sollte man die Zukunft der Nationalmannschaft schlicht ohne diese Dame planen.
